Internationaler Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“

Der Deutsche Chorverband (DCV) lobt in Zusammenarbeit mit dem deutsch-israelischen Forschungsvorhaben „Projekt 2025 – Arche Musica“ und Schott Music einen Arrangement-Wettbewerb zum „Deutsch-Jüdischen Liederbuch von 1912“ aus. Ziel des Wettbewerbs ist es, Impulse für eine aktive chormusikalische Erinnerungskultur und Beschäftigung mit jüdischer Musikkultur anzuregen.

Vollständiges Material

Das vollständige Material ist online zugänglich unter folgendem Link: https://www.arche-musica.org/work/sefer-ha-shirim-das-buch-der-lieder/

Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt sind Komponist:innen, welche die israelische oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder in Israel oder Deutschland wohnhaft sind. Es darf nur ein Wettbewerbsbeitrag pro Person eingereicht werden.
  • Neben der Partitur (PDF ohne Namensnennung) sind ein Bewerbungsformular, ein Konzeptionsschreiben, eine Kurzbiografie und ein Foto einzureichen. Der Wettbewerb wird anonymisiert durchgeführt und personalisierte Elemente werden von der musikalischen Einreichung getrennt.
  • Einreichungsschluss ist der 31.12.2024.
  • Einsendeweg: per E-Mail an projektbuero@deutscher-chorverband.de
  • Einsendeformat: Die Einreichung der Werke erfolgt in digitaler Form, bevorzugt als XML-Notensatzfile sowie als PDF und – wenn möglich – zusätzlich als MIDI-Datei.
  • Außerdem sollten sie möglichst in einem gängigen Notensatzprogramm, idealerweise Dorico, Finale oder Sibelius, abgegeben werden.

Kriterien

  • In Auseinandersetzung mit musikalischer Erinnerungskultur sollen die Komponist:innen zwei neue Arrangements von je einem Titel aus dem hebräisch- und dem deutschsprachigen Teil des Liederbuchs erstellen. Auch die Verschränkung zweier Vorlagen in einem Arrangement ist möglich.
  • Die Länge beider Kompositionen darf in Summe die Zeit von 6 bis 10 Minuten nicht unter- bzw. überschreiten und muss a cappella bzw. mit Klavier- oder Gitarrenbegleitung sowie unverstärkt umsetzbar sein. Vocal- oder Body-Percussion-Elemente dürfen eingebaut werden. Weitere nicht-vokale Elemente sind nicht vorgesehen.
  • Die Stimmverteilung darf zwei- bis vierstimmig sein. Die Zielgruppe (Kinder-, Jugend- Erwachsenenchor etc.) sowie die Besetzung (gleichstimmig oder gemischt) können frei gewählt werden.
  • Die eingesendeten Arrangements dürfen noch nicht aufgeführt, verlegt oder im Rahmen eines weiteren Wettbewerbs eingereicht worden sein.
  • Eine Jury von Chormusikexpert:innen bewertet die Kompositionen nach ihrem Innovationswert, vokalen Zugang, Wirkungstiefe der kompositorischen Ideen und Kompositionskonzept hinsichtlich der gewählten Vorlage und der Idee der musikalischen Erinnerungskultur.
  • Als innovativ werden Ideen verstanden, die die Chormusik um ein neues oder verändertes Element bereichern – das können sowohl erweiterte Stimm- und Klangtechniken als auch Ideen für die Aufführungspraxis sein (z. B. dramaturgischer Art).
  • Ein wesentliches Kriterium für die Jury ist auch die praktische Umsetzbarkeit der Kompositionen für Laienchöre.
  • Der Verlagspreis wird von Schott Music an drei Komponist:innen vergeben.

Jury

Die Wettbewerbsjury unter dem Vorsitz von Danny Donner (Dirigent, Komponist und Leiter der Musikabteilung der Tel Aviv School of Arts) und Stephan Doormann (Chordirigent, Musikpädagoge und Künstlerischer Leiter der chor.com) ist paritätisch mit Jurymitgliedern aus Israel und Deutschland besetzt.

Preise

  • Jurypreise: Es stehen Preisgelder in Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung, die auf zwei Kategorien (1. Arrangements für gemischte Stimmen, 2. Arrangements für gleiche Stimmen) durch die Jury aufgeteilt werden können. Über die genaue Preisgeldverteilung und -vergabe entscheidet die Jury anhand der Qualität und Anzahl der eingereichten Werke frei.
  • Verlagspreis: Schott Music verlegt die ausgezeichneten Kompositionen.
  • Alle Finalist:innen erhalten ein kostenfreies Teilnehmendenticket für das Deutsche Chorfest 2025. Fahrt- und Unterkunftskosten der Finalist:innen in Deutschland werden bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Person bezuschusst.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Das Urheberrecht bei den Arrangeur:innen.
  • Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären ihr Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Aufnahmen seitens des DCV, sowie Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, dem Chorfest und der chor.com. Die auf diesen Bild- und/oder Tonaufnahmen vervielfältigten Musikwerke der Teilnehmenden dürfen sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, mit anderen Werkarten verbunden, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden, sofern es sich nur um die nicht-kommerzielle Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen oder Presseberichterstattung handelt.
  • Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.

Ausschreibung als PDF-Datei

https://www.arche-musica.org/wp-content/uploads/2024/10/Ausschreibung_Arrangement-Wettbewerb_web.pdf

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Projekt in Deutsch und Englisch unter: https://www.deutscher-chorverband.de/erinnerungskultur

Gefördert durch

Logos: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages